MSH – Mobile Sonderpädagogische Hilfe

Frühe Hilfen sind wirksame Hilfen

Angebote für Kinder in Kindertagesstätten

Welche Hilfen bietet die msH an?
• Einschätzung des kindlichen Entwicklungsstandes
• Beratung der Eltern und der pädagogischen Fachkräfte
• Hilfen zur Förderung und Stärkung der kindlichen Entwicklung für einzelne Kinder und Kleingruppen

Wie werden die Angebote der msH finanziert?
Die mobilen Sonderpädagogischen Hilfen sind Teil des bayrischen Schulwesens und daher kostenfrei
(BayEUG Art. 22).

Wer arbeitet in der msH?
• Heilpädagogen
• Heilpädagogische Förderlehrer
• Studienräte im Förderschuldienst

Welche Hilfen bietet die msH an?
• Einschätzung des kindlichen Entwicklungsstandes
• Beratung der pädagogischen Fachkräfte und der Eltern
• Hilfen zur Förderung und Stärkung der kindlichen Entwicklung für Kinder und Kleingruppen

Welche Kompetenzen stärkt die msH?
• Sicherheit im emotionalen Erleben und sozialen Verhalten
• Sprache und Kommunikation
• Interesse am Lernen
• Freude an der Bewegung

Wie arbeitet die msH?
• arbeitet nach aktuellen heilpädagogischen und sonderpädagogischen Standards
• kooperiert eng mit den Erziehungsberechtigten und den pädagogischen Fachkräften der Kindertagesstätten 
• stärkt Ressourcen des Kindes und seines Umfeldes
• bietet entwicklungsfördernde Angebote in freundlicher Atmosphäre und wertschätzender Haltung
• arbeitet mit weiteren Fachkräften aus verschiedenen Bereichen zusammen

Welche Rahmenbedingungen und Grenzen gibt es in der msH?
• der zeitliche Rahmen ist sehr begrenzt
• msH und Frühförderung dürfen nicht gleichzeitig bei einem Kind tätig sein
• bei einem zu hohen sonderpädagogischen Förderbedarf, wird individuell beraten und an andere Dienste vermittelt, wie z.B.
- Frühförderung
- Therapieangebote 
 (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie usw.)
- Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE) an  
  Förderschulen
- Ggf. weitergehende medizinische Diagnostik bei 
 Fachärzten und im Sozialpädiatrischen Zentrum

Wie kann Kontakt mit der msH aufgenommen werden?
Die Erziehungsberechtigten besprechen sich mit der Gruppen- oder Kindergartenleitung. Diese nimmt Kontakt zu der msH Mitarbeiterin oder der zuständigen Teamleitung auf.
Dafür benötigen wir die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und der Kindertageseinrichtung.